Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 2026

AGB.
Faire Regeln. Klar & verständlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Entrümpelung Huber für Räumungen, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen in Wien und Niederösterreich.

§ 1 – § 2 · Grundlagen

Geltungsbereich & Zustandekommen des Vertrags.

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen zwischen der Entrümpelung Huber (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Entrümpelung Huber, insbesondere Entrümpelungen, Räumungen, Verlassenschaftsräumungen, Messie-Räumungen, Haushaltsauflösungen sowie den fachgerechten Abtransport und die Verwertung von Räumungsgut.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  3. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die AGB nur, soweit sie mit den zwingenden Bestimmungen des KSchG vereinbar sind.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Die kostenlose Besichtigung vor Ort dient der Festpreiskalkulation und begründet keinen Vertragsabschluss.
  3. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
  4. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Räume oder zusätzliches Räumungsgut) können zu einer Anpassung des Preises führen und werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 3 – § 4 · Leistung

Leistungsumfang & Mitwirkung des Auftraggebers.

Was wir machen — und was wir vom Auftraggeber brauchen, damit der Termin reibungslos läuft.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung die besenreine Räumung der vereinbarten Flächen, den Abtransport sowie die fachgerechte Verwertung des Räumungsgutes.
  3. Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Dokumente, Sparbücher, Uhren, Bilder, Antiquitäten etc.) sind vom Auftraggeber vor Räumungsbeginn selbst zu sichern. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.
  4. Eine Anrechnung von Altwaren auf den Räumungspreis erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich im Angebot ausgewiesen ist.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sichert zu, Eigentümer des Räumungsgutes oder berechtigt zur Veräußerung und Überlassung zu sein.
  2. Der Auftraggeber hat für freie Zufahrt, Halteverbot (sofern erforderlich) sowie Strom- und Wasserversorgung am Räumungsort zu sorgen.
  3. Bei Wohnungen in Stiegenhäusern ohne Aufzug ist dies vor Auftragserteilung bekanntzugeben.
  4. Gefährliche Stoffe (Chemikalien, Asbest, Altöl, Batterien, Munition etc.) sind vor Auftragsvergabe offenzulegen. Werden solche Stoffe nicht angezeigt, berechtigt dies den Auftragnehmer zur Neubewertung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag.
§ 5 – § 6 · Preise

Preise, Zahlungsbedingungen & Verzug.

Wir arbeiten mit Festpreisen nach Besichtigung. Keine versteckten Kosten, keine Stundenfallen.

§ 5 Preise

  1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Arbeitszeit, An- und Abfahrt in Wien und Niederösterreich sowie fachgerechter Verwertung, sofern nicht anders angeführt.
  2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern ausgewiesen.
  3. Fahrtkosten außerhalb Wiens und Niederösterreichs sowie Sondererschwernisse (z. B. Schädlingsbefall, kontaminierte Flächen, zusätzliche Räumungsgut-Mengen) können gesondert verrechnet werden und werden vor Durchführung abgestimmt.

§ 6 Zahlung & Verzug

  1. Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung gegen Rechnung per Überweisung oder bar. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Mahn- und Inkassospesen werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
§ 7 – § 8 · Rücktritt

Storno, Terminverschiebung & Widerrufsrecht.

Bei Verbrauchergeschäften außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. Auftrag nach Besichtigung in der Wohnung) besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß FAGG.

§ 7 Storno & Terminverschiebung

  1. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Räumungstermin möglich.
  2. Bei Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor Termin werden 30 % des Auftragswerts als Aufwandsentschädigung verrechnet.
  3. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Termin oder bei Nichtzutritt am Räumungstag werden 50 % des Auftragswerts verrechnet, sofern dem Auftraggeber nicht der Nachweis eines geringeren Schadens gelingt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)

  1. Verbraucher haben bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Der Widerruf ist formlos (z. B. per E-Mail an office@entruempelung-huber.at) an den Auftragnehmer zu richten.
  3. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich die Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist und wird die Leistung vor Ablauf der Frist vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG.
  4. Bei teilweiser Leistungserbringung innerhalb der Frist schuldet der Verbraucher einen anteiligen Betrag entsprechend dem bis zum Widerruf erbrachten Umfang.
§ 9 – § 10 · Haftung

Gewährleistung & Haftung.

Wir sind betriebshaftpflichtversichert. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren Art und Umfang unserer Haftung.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine fach- und sachgerechte Ausführung der beauftragten Leistung.
  2. Offenkundige Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung binnen angemessener Frist.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — mit Ausnahme von Personenschäden und soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt.
  3. Für versehentlich mitgeräumte Wertgegenstände, die entgegen § 3 Abs. 3 nicht rechtzeitig gesichert wurden, wird keine Haftung übernommen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vor Leistungsbeginn vorhandene Schäden an Böden, Wänden, Türstöcken oder Sanitäreinrichtungen. Eine Dokumentation vorhandener Schäden vor Räumungsbeginn wird empfohlen.
§ 11 – § 13 · Schlussbestimmungen

Datenschutz, Gerichtsstand & anwendbares Recht.

Die Zusammenarbeit soll einfach bleiben — diese Klauseln regeln, was gilt, wenn einmal etwas zu klären ist.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
  2. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Erfüllungsort & Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien.
  2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.
  3. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des § 14 KSchG.

§ 13 Anwendbares Recht & Salvatorische Klausel

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand
Jänner 2026 · Entrümpelung Huber, Musterstraße 1, 1010 Wien

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